Donnerstag, 15. März 2012

Klage des BTV gegen die DTU: Bezirk Mittelfranken äußert Zweifel an Sinnhaftigkeit des Vorgehens von BTV-Präsident Peter Pfaff

In dem aktuell vom Bayerischen Triathlon Verband (BTV) gegen die Deutsche Triathlon Union (DTU) angestrengten Verfahren vor dem Landsgericht Frankfurt kommt Bewegung. Aus dem Herzen Bayerns wurden in einem Rundschreiben des Bezirksvorsitzenden Dr. Edgar Michel an die Mitgliedsvereine des Bezirks Mittelfranken vom 9. März 2012 zentrale und zum Teil sehr interessante Aspekte des Konflikts aufgeworfen.
Jan Frodeno möchte in London seinen Titel verteidigen.
Tritt der Sport erneut in einem wichtigen Jahr für die Deutsche Triathlon Union wegen interner Scherereien in den Hintergrund? Olympiasieger Jan Frodeno und die Kaderathleten der DTU werden in der heißen Phase der Vorbereitung für die Spiele in London wenig Notiz von den Querelen zwischen dem Bayerischen Triathlon Verband gegen den Rest der Landesverbände und den Dachverband DTU nehmen. Photo: Delly Carr/ITU Media
Neben den auf der Hand liegenden Fragestellungen, welchen Nutzen oder Vorteil der BTV bei aktuell aufgelaufenen Kosten der Klage von rund 3.000 Euro habe, bemängelt Michel insbesondere die Weigerung des BTV-Präsidenten Peter Pfaff mit der DTU und den Landesverbänden über die strittigen Punkte ohne den Einsatz von Anwälten an einem runden Tisch sprechen zu wollen.

Pikanterweise übernimmt die anwaltliche Vertretung des BTV das nicht mehr zu Wahl angetretene ehemalige Führungsduo der DTU. Claudia Wisser und Ralf Eckert aus Hallbergmoos bei München sollen nach zahllosen im Rahmen ihrer Tätigkeiten bei der DTU angestrengten Prozesse, die alle nicht gewonnen wurden, die Etappe für Pfaff gewinnen. Zusehends verdichten sich die Anzeichen für ein im stärker werdendes protektionistisches Handeln Pfaffs. Aus persönlichen Animositäten und Niederlagen soll augenscheinlich die Klage gegen die DTU auf Kosten des "Verbandsfriedens" und der zahlenden Mitglieder in Bayern und den anderen Landesverbänden mit aller Gewalt vorangetrieben werden. Finanzielle Profiteure? Die beiden Anwälte Eckert und Wisser. Immer fraglicher wird daher, wessen Interessen Pfaff wirklich vertritt und ob die finanziellen Mittel des BTV sinnvoll und im Interesse seiner Mitglieder eingesetzt werden.

Einmal mehr wird wohl der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als Schlichter und Mediator im Rahmen eines Wechsels an der Spitze der DTU in Erscheinung treten (müssen). Im Jahr der Titelverteidigung von Olympiasieger Jan Frodeno eine kaum überbietbare Glanz- und Meisterleistung, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von Nebensächlichkeiten wie den Olympischen Spielen von London auf die Niederungen der Sportpolitik in Bayern zu lenken.

Nach der empfehlenswerten Lektüre der E-Mail ist eine individuelle Meinungsbildung auch für in der Sportpolitik weniger bewanderte Triathleten bestimmt gut möglich.

Zu den interessanten Themenfeldern gehören z.B. Gegenüberstellung alte und neue Gebührenordung und Auswirkung in der Region Bayern, Umsetzung der Gebührenordnung in 10 Landesverbänden, direkter Bezug des Startpasses für bayerische Triathleten bei der DTU, Mitgliedersprung des BTV von 5.500 auf 11.000 innerhalb eines Jahres und dessen Auswirkungen auf Stimmrechte und Abrechnungen in DTU und LSB und last but not least der Ausschluss des BTV aus der DTU.

Zur Veröffentlichung freigegebene E-Mail von Dr. Edgar Michel, Vorsitzender BTV-Bezirk Mittelfranken, 09.03.2012 23:51 Uhr:

An alle Vereine und Triathleten im BTV Bezirk Mittelfranken

Bitte nehmt euch die Zeit um die folgende Email zu lesen

Liebe Triathletinnen und Triathleten,

ihr habt vermutlich alle vor etwa einer Woche einen Brief vom BTV-Präsidium erhalten. Ich habe daraufhin einige Anrufe und Emails von Sportlern und Abteilungsleitern erhalten, die näheres wissen wollten. Ich habe mich daher entschlossen euch allen meine Sicht der aktuellen Sachlage zu schildern d.h. ich möchte euch die Information zukommen lassen die ich entweder mündlich oder schriftlich in den letzten Wochen bezüglich des Konflikts zwischen DTU und BTV erhalten habe:

Im November 2011 hat der Bayerische Triathlon Verband BTV eine Klage gegen die Deutsche Triathlon Union DTU am Landgericht Frankfurt eingereicht. Als Gründe wurden benannt bzw. beanstandet: 
•    Gebührenordnung
•    die Wahl des neuen DTU Präsidenten 
•    Satzungsänderung bzgl. der Abwahl des DTU-Präsidenten

Der BTV wird hierzu von den Anwälten Claudia Wisser und Ralf Eckert vertreten. Wie euch sicherlich bekannt ist, sind beide ehemalige DTU-Präsidenten bzw. Vertreter und sind 2010 zurückgetreten bzw. nicht wiedergewählt worden.
Alle anderen Landesverbände haben zu o.g. Punkten zugestimmt und 10 Verbände haben die neue Gebührenordnung bereits mittels ihrer Verbandstage umgesetzt!

Ich habe von dieser Klage Anfang Februar erfahren. Ich habe daraufhin 2 Emails mit Fragen bzgl. dieser Klage an das BTV Präsidium geschickt mit der Aufforderung den BTV-Verbandsrat über diese Klage zu unterrichten. 

Am 25. Februar fand ein Ausrichtertreffen in Emsing statt. Das BTV-Präsidium hat alle Verbandsratsmitglieder eingeladen und vor dem geplanten Workshop (Diskussion über zukünftige Veranstalterabgaben) informiert. Auf meine Anregung sind auch der Sprecher der DTU-Landesverbände Björn Steinmetz und der DTU Geschäftsführer Matthias Zöll nach Emsing gekommen mit dem Ziel den BTV zur Rücknahme der Klage zu sprechen, oder zumindest zu einem Meinungsaustausch zu hören. Peter Pfaff hat dies abgelehnt. Er wird über diese Sache nicht ohne Beisein seiner Anwälte Wisser/Eckert sprechen.

Eine für mich entscheidende Frage wurde auf diesem Treffen von Peter Pfaff nicht beantwortet: 

Was hat der BTV von der Klage?? 

Es mag sein, dass Peter Pfaff als Vertreter des BTV vor dem Landgericht in Teilen Recht bekommt. Vielleicht – wenn auch aus meiner Sicht unwahrscheinlich – muss die Satzung korrigiert werden. Jedoch alles würde in diesem Fall in einer erneuten DTU-Verbandstag[s]sitzung  entsprechend korrigiert zur Abstimmung vorgelegt werden. 
Bisher kostete dieses Verfahren laut Peter Pfaff den BTV € 3000,- . Bis zur Klage kommen noch einige Kosten hinzu. Wird die Klage verloren wäre das eine Katastrophe. Selbst bei einem Erfolg oder Teilerfolg – die Kosten müssten wir alle tragen über unsere Abgaben und das, ohne jemals über die Probleme ohne Juristen gesprochen zu haben!  

Zum Thema Gebührenordnung:


In dem o.g. Brief kritisiert das BTV-Präsidium die neue Gebührenordnung der DTU. Jeder mag sich ein eigenes Bild machen. Diese Ordnung ist unter http://www.dtu-info.de/ordnungen.html
verfügbar. Darüber wurde am 25. Februar in Emsing diskutiert. Leider wurde von Seiten des BTV-Präsidiums kein Vergleich alte Ordnung und neue Ordnung vorgelegt. An dem Verbandstag im Oktober soll über eine neue Gebührenordnung des BTV abgestimmt werden. Man darf gespannt sein.

Die DTU wird sich künftig über Startpässe (Erhöhung von €14 auf 25€ des DTU Anteils) , Tageslizenzen (Erhöhung von €4 auf  €8 des DTU Anteils) und Mitgliedsbeiträge (€3,- pro Triathlet voher ebenfalls €3,-) finanzieren. Dafür fallen jedoch die Veranstalterabgaben des BTV an die DTU weg!! Gerade in einem veranstaltungsreichen Landesverband wie Bayern, ein großer Anteil, der jetzt komplett dem Landesverband überlassen bleibt. In der letzten Bezirkstagssitzung des BTV-Mfr. am 29. Februar habe ich dies beispielhaft für die Abgaben unseres Bezirks vorgelegt. In dem Protokoll wird dies dann nachzulesen sein. Mein Ergebnis: Unter der Annahme die Veranstalter geben die Kosteneinsparung aufgrund der Reduzierung der Veranstalterabgaben 1-1 an die Athleten weiter, ergeben sich keine bzw. nur eine geringe Kostenerhöhung für die Vereine bzw. Athleten.

Was sind die Konsequenzen aus all dem:
Momentan wird versucht eine friedliche Lösung zu finden und es liegt ein Vorschlag des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) vor, dem die DTU und auch die LVs zustimmen würden. Man wartet jetzt auf eine Aussage des BTV. Einig sind sich die Landesverbände jedoch darin, dass ihre Beschlüsse sowie die Wahl des Präsidenten, rechtskräftig sind. Daher haben sie sich auch ohne Gegenstimme dazu bekannt, sämtliche Beschlüsse jederzeit wieder in dieser Form zu treffen. Eine Klage, egal wie sie ausgeht, hätte demnach keinen Einfluss auf die Resultate und insbesondere die Gebührenordnung, welche auch unter Einbindung des BTV zu Stande gekommen ist und dem BTV seit Mai 2011 bekannt war! Von Seiten des BTV war Wolfgang Pirl beteiligt (der leider im November 2011 verstorben ist).

Sollte der BTV einer Einigung auf Basis des DOSB Vorschlags nicht zustimmen, werden die Landesverbände gezwungen sein, Maßnahmen zu ergreifen, die den Verbandsfrieden sichern. Unter Umständen kann eine dieser Maßnahmen der Ausschluss des BTV aus der DTU sein!

Es gibt weitere Unstimmigkeiten bzgl. der Abrechnung des BTV mit der DTU über die vergangenen Jahre. Der BTV hat seine Abrechnung für 2011, die bereits zum 30.11.2011 angefertigt sein sollte, gegenüber der DTU noch nicht erstellt. Ein weiterer Grund der Unstimmigkeiten sind die vom BTV gemeldeten Mitgliederzahlen, die laut DTU Satzung die Zahl der beim Landessportbund gemeldeten Mitglieder sein muss. In 2011 erhöhte sich die Zahl von ca. 5.500 auf 11.000, man geht der Frage nach wie hoch die wirklichen Zahlen vor 2011 waren. 
Die Statistik des BLSV ist unter http://www.blsv.de/blsv/download/statistiken.html  nachzuschlagen.
Natürlich bedeutet diese höhere Zahl auch ein größeres Stimmengeicht von Bayern im Verbandtag.

Der BTV hat noch keine Startpässe bekommen. Der Grund hierfür liegt vermutlich in den finanziellen Unstimmigkeiten.

Damit die Sportler nicht durch den Konflikt betroffen sind, plant die DTU euch alle anzuschreiben, für den Fall dass es kein Einlenken des BTV gibt. Euch wird die dann Möglichkeit gegeben, direkt von der DTU die Startpässe zu erhalten unter direkter Bezahlung des DTU-Startpass Anteils. Das genaue Verfahren wird in dem Brief beschrieben sein.

Sollte ich neue Informationen erhalten, werde ich euch darüber schnellstmöglich informieren.

Mit sportlichen Grüßen

Dr. Edgar Michel
Vorsitzender BTV Bezirk Mittelfranken