Das Land Baden-Württemberg hat in Freiburg im Breisgau eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Anti-Doping gegründet. Das "Ländle" folgt damit dem Beispiel aus Bayern.
Leider gilt für beide Institutionen, dass die Gründung grundsätzlich ein positives Signal ist, der Tiger aber zu kurz springt. Die Vergangenheit im europäischen Ausland hat deutlich gemacht, dass ohne ausreichendes Rüstzeug durch den Gesetzgeber mit den betrügenden Sportlerinnen und Sportlern allenfalls die schwächeren Glieder der kriminellen Netzwerke benannt und belangt werden können.
Deutschlands Gesetzgeber ist ein tieferer Blick in die Gesetze zu Doping und Sportbetrug aus Italien empfohlen. Sonst bleiben beide Staatsanwaltschaften stumpfe Schwerter - medienwirksame Feigenblätter in der heißen vor-olympischen Phase.
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