Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat mit einer offiziellen Presseaussendung den Ausschluss des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) bestätigt und beantwortet in der Mitteilung bereits im Ansatz erste der dringlichsten offenen Fragen der Basis. Athleten und Vereine werden in den nächsten Tagen weitere - durchaus widersprüchliche - Informationen seitens BTV und DTU erhalten:
DTU: Landesverbände schließen Bayerischen Triathlon Verband (BTV) einstimmig aus der Deutschen Triathlon Union (DTU) aus
Frankfurt, 16. September 2012
Auf einem außerordentlichen Verbandstag der Deutschen Triathlon Union (DTU) haben die zwölf anwesenden Landesverbände in Frankfurt am Main den Bayerischen Triathlon Verband (BTV) heute einstimmig aus der DTU ausgeschlossen. Der Verbandstag war durch das Präsidium der DTU auf Antrag von 14 Landesverbänden einberufen worden. Die Landesverbände begründeten ihren Antrag auf den Ausschluss damit, dass der BTV seine satzungsmäßigen Beitragspflichten als einziger Landesverband nicht vollständig anerkennt.
In der Summe geht es um etwa 50.000 EURO ausstehende Beiträge aus den Jahren 2009 bis 2011. Ausdrücklich hatten die Landesverbände bereits in ihrem Einberufungsantrag erklärt, dass der heute beschlossene Ausschluss in keinem Zusammenhang mit den vom BTV gegen die DTU geführten Rechtsstreitigkeiten stünde.
Ausführliche Diskussion und Aussprache
Nachdem der Präsident der DTU, Dr. Martin Engelhardt, kurz in den Sach- und Streitstand eingeführt und auf die seit Jahren geltende Satzungslage verwiesen hatte, hatte zunächst der BTV Gelegenheit, seinen Standpunkt ausführlich darzulegen. Die Vertreter der Landesverbände zeigten sich davon jedoch nicht überzeugt. Insbesondere wurde der vom BTV immer wieder behauptete Zusammenhang zwischen den Beschlüssen des Verbandstags vom vergangenen Jahr und den heute diskutierten ausstehenden Beitragspflichten zurückgewiesen.
Nach mehrmaligen Aufforderungen und der finalen Ablehnung durch den BTV Präsidenten Peter Pfaff, die satzungsmäßigen Beitragspflichten in der DTU anzuerkennen, wobei es explizit um Punkt 4.5.1 der Satzung der DTU ging, in dem die Bemessungsgrundlage des Mitgliedsbeitrages festgesetzt ist, erfolgte schließlich antragsgemäß der Ausschlussbeschluss.
Auswirkungen und weitere Entwicklung offen
Die Auswirkungen des heutigen Beschlusses für die DTU, den BTV und insbesondere die Vereine und Sportler in Bayern können heute noch nicht abschließend bewertet werden. Sowohl Startpässe als auch sämtliche weitere Strukturen, wie zum Beispiel die auf Bundesebene betriebene Nachwuchsförderung, bleiben Athleten und Vereinen des BTV damit einstweilen verwehrt. Auch Teilnahmen an Deutschen Meisterschaften, die einen Startpass erfordern, sind für bayerische Triathleten damit zunächst nicht mehr möglich.
Präsident der DTU bedauert die Entwicklung
„Die Konsequenzen für den Triathlon in Bayern sind verheerend“, äußerte sich Engelhardt, der sich als einziger der Stimme enthielt. Auch während der Versammlung hatte der DTU-Präsident noch versucht, zu vermitteln. Zudem bot er gleichfalls an, sich auf dem nächsten Verbandstag des BTV den Fragen der bayerischen Mitglieder zu stellen, da er sich auch weiter als Präsident aller Triathletinnen und Triathleten in Deutschland sieht und die Hintergründe für das Vorgehen der Landesverbände darlegen möchte.
Ausdrücklich betonte Engehardt, dass der Weg zurück in die DTU dem BTV noch nicht verschlossen sei und er alles daran setzen werde, auch die bayerischen Athleten wieder in die Gemeinschaft zurückzuholen. Er sei dem bayerischen Landesverband sehr verbunden und hob auch die besonderen Leistungen durch und aus diesem Landesverband in der Vergangenheit hervor.
Landesverbände sehen klares Signal
Wie die Landesverbände durch ihren Sprecher, Björn Steinmetz, nach der Versammlung verlauten ließen, „sei dies ein klares und geschlossenes Zeichen an die Führung des BTV, wie alle weiteren Mitglieder der DTU bestehendes Satzungssrecht zu akzeptieren.“ Es habe mehrmalig Treffen gegeben, bei denen der BTV die Möglichkeit gehabt habe, einzulenken. Dabei gehe es explizit nicht, wie immer wieder kolportiert werde, um die Änderung der Gebührenordnung aus 2011, die im Übrigen auch nahezu einstimmig - nur gegen die Stimmen des BTV - beschlossen worden war. Vielmehr handele es sich um seit langem bestehende Satzungspflichten, die auch der BTV zu akzeptieren oder auf demokratischem Wege zu ändern habe, wenn er sie für nicht gerecht halte. „Wir leben in einer Demokratie, in der man nicht Regeln bricht, um sie zu ändern.“ Dabei gehe es den Landesverbänden nicht darum, die bayerischen Triathleten auszuschließen. Diese seien auch weiter in der Gemeinschaft der DTU herzlich willkommen. Sollten die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, sei der Weg des BTV zurück in die DTU jederzeit offen. „Letztlich haben es die bayerischen Vereine selbst in der Hand, auf dem Verbandstag des BTV im Oktober zu entscheiden, welchen Weg sie künftig gehen wollen”, legt Steinmetz dar, dass die Landesverbände und die DTU hier auf einer Linie liegen.