Donnerstag, 13. Dezember 2012

Rechtsstreitigkeiten zwischen Cologne Triathlon und NRW Triathlon Verband binden für Modernisierung benötigte Ressourcen

Robert Stabrey kommentiert das sportpolitische Geschehen im Nordrhein Westfälischen Triathlon Verband (NRWTV) auf den Plattformen 3athlon.org oder Dnf-is-no-option.com seit Jahren. Der jüngste Verbandstag des größten Verbands der Deutschen Triathlon Union (DTU) bietet einen guten Grund diese Tradition fortzuführen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den strukturellen Herausforderungen des Verbands und dem aktuellen Rechtsstreit mit dem Veranstalter des Cologne Triathlon Weekends, dessen juristische Vertretung die ehemalige DTU-Präsidentin Claudia Wisser übernommen hat. Der vorläufige Kulmunationspunkt dieses Disputes ist für Anfang Januar 2013 vor einem ordentlichen Gericht terminiert. Schon jetzt sei darauf hingewiesen, dass der NRWTV unter aktuellen Voraussetzungen startende Triathleten sperren kann und dies - so der Tenor des Verbandstages - mit Unterstützung der Delegierten augenscheinlich auch konsequent umsetzen wird:

Kostenintensive Streitereien vor Gericht binden derzeit wichtige Ressourcen des größten Verbandes innerhalb der DTU. Screenshot: NRWTV

Bericht Verbandstag des NRWTV in Kamen

Auf dem Verbandstag des NRWTV am 8. Dezember 2012 wurden die Vereinsdelegierten umfassend über die bislang im laufenden Rechtsstreit mit Veranstalter Jeschke & Friends (Cologne Triathlon Weekend) aufgewendeten Anwalts- und Gerichtskosten informiert. Diese beliefen sich auf bislang 41.000 EUR und man rechnet für das noch nicht beendete Jahr mit weiteren Kosten in der Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 EUR. Am 18. Januar 2013 soll das zuständige Oberlandesgericht (OLG Köln) über die einstweilige Verfügung gegen den NRWTV vom April in einem Revisionsverfahren erneut entscheiden. Juristisch abgesichert ist, dass der NRWTV grundsätzlich Triathleten mit einer Wettkampfsperre belegen darf, denen Verstöße gegen die DTU-Sportordnung nachgewiesen werden können.

Aufgrund der bei der Budgetierung Ende 2011 nicht erwarteten Anwaltskosten, hat sich der Verband seit August eine Haushaltssperre auferlegt. Für 2013 wird mit weiteren Gerichtskosten kalkuliert, Zuwendungen für diverse Trainingsmaßnahmen wurden gestrichen.

Präsidentin Sonja Oberem zog ein ernüchterndes Fazit ihres ersten Amtsjahres. Ihre erst Ende November gegründete Oberem Sport Service GmbH übernimmt vom NRWTV die Ausrichterrolle für den T3-Triathlon in Düsseldorf. Auf die Position des im Juli zurückgetretenen Schatzmeisters Hubert Gilgenrainer rückt nun auch mit deutlicher Mehrheit ratifiziert Horst-Dieter Völker aus Iserlohn.

Kommentar NRWTV: Die Hoffnung stirbt zuletzt


Kosten für Rechtsanwälte, Vergleiche und Gerichtsverfahren sollten normalerweise keine größeren Ausgaben im Jahresbudget eines Breitensportvereines oder Landessportverbandes sein. Beim NRWTV werden sich die diesbezüglichen Ausgaben am Jahresende auf etwa 50.000 Euro aufsummiert haben. Dies sind fast 10 % des Gesamthaushalts, zieht man die sich fast ausgleichenden Einnahmen und Ausgaben für den Düsseldorfer Citytriathlon ab.

Die ernüchternde Bilanz, welche Sonja Oberem nach einem Jahr Präsidentschaft diesbezüglich zog, kann man dabei sehr gut nachvollziehen. Die offen vorgetragene Verärgerung vieler Vereins- und Veranstaltungsdelegierter auf dem Verbandstag in Kamen sind ein Zuspruch für sie und den Vorstand, lösen das Problem aber nicht. Dieses ist der noch nicht beigelegte Rechtsstreit mit Jeschke & Friends, dem Veranstalter des seit einigen Jahren mit Cologne Triathlon Weekend (CTW) titulierten Köln-Triathlon. Der nächste Gerichtstermin wäre am 18. Januar an dem sich das OLG Köln in einem Revisionsverfahren mit der Frage beschäftigt, ob die einstweilige Verfügung gegen den NRWTV Bestand hat. Bleibt dies so, darf der Verband als Hüter der DTU-Sportordnung zwar grundsätzlich sanktionieren, sprich Athleten sperren, dies jedoch nicht im Vorfeld eines von ihm nicht genehmigten Events offen androhen und damit den Veranstaltungsmarkt beeinflussen.

Hierbei muss man dem NRWTV zunächst vorhalten, das er bei der verwaltungstechnischen Genehmigung von Veranstaltungen gemäß DTU-Sportordnung zuletzt kaum etwas maßgeblich verbessert hat. Schon vor vier Jahren wurden die sich häufenden disziplinarischen Fehltritte einzelner Athleten, Kampfrichter und Zuschauer sowie die teilweise dürftig abgewickelten Veranstaltungen von ihm selbst angeprangert. Heuer in Kamen wurde darüber geklagt, dass sich die Zustände weiter verschlimmert haben, mit tätlichen Auseinandersetzungen unter Aktiven, anwaltlichen Drohschreiben sich benachteiligt fühlender Athleten, frustrierten Kampfrichtern und desorientierten Helfern. Hätte man sich intensiver mit den schlechten Veranstaltungen und deren mangelhafter Konzepte beschäftigt und diese im darauffolgenden Jahr nur unter erfüllten Auflagen genehmigt, wäre das Preis-Leistungsverhältnis bezogen auf die Startgeldabgaben vom Landgericht Köln in erster Instanz sicher besser bewertet worden.
Der Verband und die meisten Vereinsdelegierten werfen der säumigen Jeschke & Friends den Bruch einer Vereinbarung vor, die für das Jahr 2012 mit der Neuregelung, sprich Senkung der Veranstalterabgaben getroffen wurde. Beim CTW 2011 war noch die alte 10%-Abgabe von den Startgeldeinnahmen plus Tageslizenzen angesetzt, die der Veranstalter  nicht im ganzen Betrag von vormals 30.000, später 20.000 Euro zahlen will oder kann. Auch ein allenfalls mittelmäßig wirtschaftender Veranstalter hätte mit dem Wissen der für ihn deutlich günstigeren und auch von ihm per Enthaltung nicht abgelehnten neuen Abgabenordnung wenigstens noch einmal die Zähne zusammenbeißen können – so wie er dies auch als aktiver Athlet hin und wieder tut.

Am Ende der Diskussionen in der Sportschule Kaiserau war es richtig, dass die Verbandstagsdelegierten beide Parteien darauf drängten sich zu vergleichen, und das schleunigst. Hier steht Jeschke & Friends ganz besonders unter Druck, will man verhindern, dass sich die Teilnehmerzahlen für die in 2013 geplanten Events nicht entscheidend zurückentwickeln. Eine Hängepartie für die Athleten mit vorübergehender geheimer Einigung, wie für das CTW in diesem Jahr, kann und darf es nicht mehr geben.
Für den NRWTV gilt es zu verhindern, dass die neue Abgabenordnung von anderen Veranstaltern unterlaufen wird, trotz angesprochener Besserstellung. Spätestens hier sind auch alle anderen Landesverbände betroffen, zumal ihnen die Startgeldabgaben seit diesem Jahr alleine zustehen.

Die eigentlich zu knackende Nuss schwebt jedoch über allem. Zugrunde liegt die Dimension, die der Triathlonsport mittlerweile erreicht hat. Diese schreit geradezu nach mehr Professionalität auf der Ebene der mitgliederstarken Verbände. Diese wiederum ist nur mit fest angestellten und gut ausgebildeten Mitarbeitern zu erzielen, insb. in den Teilbereichen Verwaltung, Finanzen und Recht. Zwangsläufig höhere Budgets sind die Voraussetzung dafür. Da die 16 einzelnen Landesverbände sich diese derzeit allesamt nicht leisten können, bleiben nur Zusammenschlüsse, wie von Kai Baumgartner erstmalig 2008 gefordert [1], und damit der Abschied vom Föderalismus. Ein immer wieder mal eingeworfener Vorschlag, die Landesverbände auf 4-6 Regionalverbände zu vereinen muss umgesetzt werden, sonst stirbt die Hoffnung irgendwann wirklich. Die Hoffnung dass alle wieder fair miteinander umgehen, inner- und außerhalb der Wettkämpfe.

Gastbeitrag von Robert Stabrey, Pulheimer SC

[1]: Dnf-is-no-option.com/2008/02/quo-vadis-deutsche-triathlon-union.html