Hannes Hempel, sportlich eher erfolgloser Triathlon-Exportartikel aus Österreich hat erneut gegen den Anti-Doping Code der WADA verstoßen. Der wegen Weitergabe mit dem Blutdopingmittel EPO an Bernhard Kohl bereits 2008 verurteilte und für vier Jahre gesperrte Hempel ist im März mit abweichenden Testosteronwerten in die Dopingfalle getappt. Hempel war in der Vergangenheit im Bestechungsskandal um eine wegen Dopings überführten Triathletin belastet aber nicht verurteilt worden. Am 8. März 2013 wurden im Rahmen einer Trainingskontrolle die Proben entnommen und die A-Probe wurde als positiv eingestuft. Hempel erwägt in einer Stellungnahme die Öffnung seiner B-Probe:
"Heute habe ich von der NADA Austria ein E-Mail erhalten. Darin wurde mir völlig überraschend mitgeteilt, dass ich in meiner Dopingkontrolle (Trainingskontrolle) vom 8. März positiv auf Testosteron getestet worden bin. Nach dem medialen Skandal von 2009 wollte ich mit Doping nichts mehr zu tun habe. Meine sportlichen Ambitionen beschränken sich ausschließlich darauf, das ich meine Karriere mit einem für mich versöhnlichen Ausgang beende. Es ist mir unerklärlich, wie es zu diesem positiven Testergebnis gekommen ist, daher erwäge ich die Öffnung der B-Probe."
Der Triathlonverband hat mittlerweile ebenfalls mit einer Pressemitteilung reagiert und den formalen Ablauf des Verfahrens skizziert: "Der Österreichische Triathlonverband wurde gestern zeitgleich mit dem Athleten Hannes Hempel, dem Triathlon Weltverband (ITU) und der WADA über ein positives Analyseergebnis der A-Probe einer Trainingskontrolle des Athleten Hannes Hempel informiert. Auf Grund der Veröffentlichung dieses positiven Analyseergebnisses der A-Probe durch den Athleten selbst, ist auch der ÖTRV im rechtssicheren Rahmen betreffend der Veröffentlichung einer positiven A-Probe, womit wird die positive A-Probe von Herrn Hempel bestätigen können.
Dem Athleten steht noch das Recht zu die Öffnung und Analyse der B-Probe bis 30.04.2013 zu beantragen. Festgehalten darf dabei werden, dass zum derzeitigen Verfahrensstand kein Dopingfall im Sinne der rechtlichen Grundlagen vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Athlet auf die Öffnung der B-Probe verzichtet oder bei Öffnung und Analyse der B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt wird.
Ex-Radprofi Hempel hat auf Grund der 'Unerlaubten Weitergabe von Dopingmitteln' bereits eine Sperre (09.05.2008 bis 09.01.2012) hinter sich. Nach der Weitergabe von Informationen an die Rechtskommission wurde die damalige Sperre auf Grund der "Kronzeugenregelung" um vier Monate verkürzt. Seit Jänner 2012 war Hempel somit wieder uneingeschränkt startberechtigt."
Kommentar:In dubio pro reo. Aber vielleicht sollte Hannes Hempel darüber nachdenken, wie er seinen nationalen Dachverband (ÖTRV) und die Klagenfurter Triathlonszene vor weiteren Imageschaden bewahren kann - und die Sportart wechseln. Seinen kürzlich erzielten österreichischen Meistertitel in der M40 im Duathlon und vierten Gesamtrang, wird nach endgültiger Einstufung als Dopingfall und Abschluss eines danach folgenden Verfahrens, aberkannt werden. Vielleicht sollte Hempel seine Karriere ohne "versöhnliches" Ergebnis beenden.
- http://www.dnf-is-no-option.com/search/label/Hannes%20Hempel
- http://www.triathlon-austria.at/de/menu_main/newsshow-stellungnahme-kontroll-analyseergebnis-hannes-hempel
- http://kurier.at/sport/sportmix/triathlon-wieder-positive-dopingprobe-von-hannes-hempel/10.237.015
- http://www.hanneshempel.at/?p=374