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Samstag, 11. Mai 2013

Stadt Köln macht Ernst beim Schwimmverbot im Fühlinger See

Jedes „Johr em Sommer jeiht dat Spillche widder loss“. So besingt seit vielen Jahren eine bekannte Kölner Mundartgruppe den Jahresurlaub der Deutschen in Spanien. Für die Kölner Triathleten kann man das Lied auch auf das beliebte Freiwassertraining im Fühlinger See übertragen. Sobald die Außen- und Wassertemperaturen steigen, geht’s nach der Arbeit in den Norden der Stadt, um auf der 2 km langen Regattabahn die Trainingseinheiten zu kraulen. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Die zuständigen Ämter der Stadt Köln wollen das schon immer bestehende Schwimmverbot auf der Ruderstrecke durchsetzen. Als diese 1978 fertiggestellt war, im Jahr des ersten Hawaii-Ironman, dachte in Köln noch kein Mensch daran, dass irgendwann einmal schwimmende Triathleten dort zum Problem würden.
Teilen zwischen Bootssport und den Triathleten aus dem Großraum Köln funktioniert auf Dauer offenbar nicht. Die Badesaison 2013 wird am Fühlinger See die Weichen für die Zukunft stellen. Photo: Robert Stabrey
Aber gerade in den vergangenen beiden Jahren ergab sich, auch durch die Mitgliederzuwächse in Vereinen der Region bedingt, ein stark steigender Zustrom an Triathleten. Am dortigen Landesleistungsstützpunkt sind etwa dreißig Ruder- und Kanuvereine beheimatet. Immer wieder wurde von heiklen Situationen und auch Unfällen berichtet, die Schwimmern leichte Verletzungen nach unliebsamen Bekanntschaften mit den harten Blättern oder Bootsrümpfen einbrachten. Gut gemeinte Ratschläge langjähriger Triathleten, ausschließlich auf der mittleren Bahn zu schwimmen und dort eng an den Bojen zu bleiben wurden mehr und mehr missachtet. Organisierte Gruppentrainingseinheiten, zuweilen nach der Intervallmethode alle Bahnen querend erzeugten Kopfschütteln bei Beobachtern.
Das Frühlingswetter mag täuschen. An Sommertagen platzt der Fühlinger See aus allen Nähten. Strandbad, Kanuten und Ruderer, Schwimmer und Triathleten, sowie Flora und Fauna müssen sich am Fühlinger See arrangieren. Photo: Robert Stabrey
Die Zustände führten schließlich im letzten Sommer mehrere Athleten aus verschiedenen Vereinen zusammen, die eine regelmäßige und offizielle Nutzung der Ruderstrecke beim für die Anlage zuständigen Sportamt beantragten. Im Detail ging es dabei um die Freigabe einer der sieben mit Leinen abgetrennten Bahnen für Schwimmer in dem etwa 130 m breiten Gewässer.

Man schaltete eine Website und erhielt binnen kurzer Zeit über 700 Unterschriften für das Vorhaben, die den Gesprächen mit der Stadt Nachdruck verleihen sollten. Im September drehte der WDR vor Ort einen Kurzbericht mit der vorgegebenen Zielsetzung zu vermitteln und einen Konsens zwischen den beiden Nutzergruppen herauszuarbeiten. Dieser stellte sich nicht ein und am Ende standen die Ruderer und Kanuten obendrein mit den besseren Argumenten da. Die Stadtverwaltung sah dies ähnlich und lehnte eine zeitgleiche Nutzung aufgrund der akuten Kollisionsgefahren sowie der fehlenden Rettungsaufsicht ab.

Das Rechtsamt zeigte später bei seiner juristischen Prüfung ein grundsätzliches Problem auf, welches bei der Einrichtung einer Schwimmstrecke für Triathleten auf der Regattabahn entstehe. Diese suggeriere die offizielle Freigabe zum Schwimmen für Jedermann und die Existenz der dazu nötigen Sicherheitsmaßnahmen einer jedoch fehlenden Badeaufsicht. Eine Abgrenzung zwischen Triathleten und anderen Schwimmern sei nicht möglich, die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln als Grundstückseigentümerin nicht realisierbar.

Dennoch blieb die Stadt gesprächs- und kompromissbereit und dies schon aus eigenem Interesse. Da das Thema mittlerweile in mehreren Ausschüssen behandelt wurde und in den Medien zirkuliert, gerät sie ab diesem Sommer unter Druck das satzungsmäßig verankerte Schwimmverbot auch zu überwachen und Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Dies belastet die Ressourcen des Ordnungsamtes und lässt sich auf dem sehr großen Gelände nur schwer aufrechterhalten. Insbesondere an heißen Sommertagen ist das gesamte rund 100 Hektar Wasserfläche umfassende Gebiet mit Besuchern bevölkert, die jeden Zugang zu den Teilbecken und auch der Regattabahn nutzen.

Nun will die Stadt in Zusammenarbeit mit einem Outdoor-Event-Veranstalter eine spezielle Triathlon-Trainingsstrecke im einzig offiziell für das Schwimmen freigegebenen und beaufsichtigten Teilbecken anbieten, dem Freibad im südwestlichen Bereich des Naherholungsgebietes. Dort soll ein gut 700 m langer mit Bojen markierter Rechteckkurs in Strandnähe eingerichtet und beaufsichtigt werden. Doch das ist nicht kostenlos und zudem an feste Zeiten gebunden. Der private Betreiber des Freibades soll zunächst probeweise an drei Tagen in der Woche für je drei Stunden eine Badeaufsicht stellen. Die Kosten von etwa 3.500 Euro pro Saison müssen von den Kölner Triathlonvereinen und ihren Mitgliedern getragen werden. Ob diese Lösung in der Praxis funktioniert ist schon in Bezug auf die notwendige Anzahl der Interessenten an einem solchen Saisonpass fraglich.
Hoch interessant wird es dann mit Blick auf die nicht wenigen vereinslosen Triathleten sowie Mitglieder anderer Vereine, auch und gerade im Vorfeld des immer Anfang September dort stattfindenden Köln-Triathlon. Zieht es diese nach wie vor auf die Regattabahn und schafft es die Stadt nicht dort abschreckende Kontrollmaßnahmen umzusetzen, könnte schon alleine die Macht der Gewohnheit schnell für alte Verhältnisse sorgen. Die Ruderinsel an der Regattabahn ist besser erreichbar, hat deutlich mehr Parkplätze und die kürzeren Wege zum Wasser. Das Strandbad ist nach Osten ausgerichtet und liegt am späten Nachmittag im Schatten der dahinter aufragenden und bewaldeten Böschung. Aber einen zugkräftigen Vorteil gibt es dort: der Rechteckkurs schult die Orientierung im Offenwasser und simuliert den Wettkampf besser als es die Regattabahn mit ihrem einzigen Richtungswechsel und den schnurgeraden Unterwasserleinen jemals könnte.

Gastbeitrag von Robert Stabrey

  1. http://wirfuerfuehli.de/

Donnerstag, 13. Dezember 2012

Rechtsstreitigkeiten zwischen Cologne Triathlon und NRW Triathlon Verband binden für Modernisierung benötigte Ressourcen

Robert Stabrey kommentiert das sportpolitische Geschehen im Nordrhein Westfälischen Triathlon Verband (NRWTV) auf den Plattformen 3athlon.org oder Dnf-is-no-option.com seit Jahren. Der jüngste Verbandstag des größten Verbands der Deutschen Triathlon Union (DTU) bietet einen guten Grund diese Tradition fortzuführen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den strukturellen Herausforderungen des Verbands und dem aktuellen Rechtsstreit mit dem Veranstalter des Cologne Triathlon Weekends, dessen juristische Vertretung die ehemalige DTU-Präsidentin Claudia Wisser übernommen hat. Der vorläufige Kulmunationspunkt dieses Disputes ist für Anfang Januar 2013 vor einem ordentlichen Gericht terminiert. Schon jetzt sei darauf hingewiesen, dass der NRWTV unter aktuellen Voraussetzungen startende Triathleten sperren kann und dies - so der Tenor des Verbandstages - mit Unterstützung der Delegierten augenscheinlich auch konsequent umsetzen wird:

Kostenintensive Streitereien vor Gericht binden derzeit wichtige Ressourcen des größten Verbandes innerhalb der DTU. Screenshot: NRWTV

Bericht Verbandstag des NRWTV in Kamen

Auf dem Verbandstag des NRWTV am 8. Dezember 2012 wurden die Vereinsdelegierten umfassend über die bislang im laufenden Rechtsstreit mit Veranstalter Jeschke & Friends (Cologne Triathlon Weekend) aufgewendeten Anwalts- und Gerichtskosten informiert. Diese beliefen sich auf bislang 41.000 EUR und man rechnet für das noch nicht beendete Jahr mit weiteren Kosten in der Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 EUR. Am 18. Januar 2013 soll das zuständige Oberlandesgericht (OLG Köln) über die einstweilige Verfügung gegen den NRWTV vom April in einem Revisionsverfahren erneut entscheiden. Juristisch abgesichert ist, dass der NRWTV grundsätzlich Triathleten mit einer Wettkampfsperre belegen darf, denen Verstöße gegen die DTU-Sportordnung nachgewiesen werden können.

Aufgrund der bei der Budgetierung Ende 2011 nicht erwarteten Anwaltskosten, hat sich der Verband seit August eine Haushaltssperre auferlegt. Für 2013 wird mit weiteren Gerichtskosten kalkuliert, Zuwendungen für diverse Trainingsmaßnahmen wurden gestrichen.

Präsidentin Sonja Oberem zog ein ernüchterndes Fazit ihres ersten Amtsjahres. Ihre erst Ende November gegründete Oberem Sport Service GmbH übernimmt vom NRWTV die Ausrichterrolle für den T3-Triathlon in Düsseldorf. Auf die Position des im Juli zurückgetretenen Schatzmeisters Hubert Gilgenrainer rückt nun auch mit deutlicher Mehrheit ratifiziert Horst-Dieter Völker aus Iserlohn.

Kommentar NRWTV: Die Hoffnung stirbt zuletzt


Kosten für Rechtsanwälte, Vergleiche und Gerichtsverfahren sollten normalerweise keine größeren Ausgaben im Jahresbudget eines Breitensportvereines oder Landessportverbandes sein. Beim NRWTV werden sich die diesbezüglichen Ausgaben am Jahresende auf etwa 50.000 Euro aufsummiert haben. Dies sind fast 10 % des Gesamthaushalts, zieht man die sich fast ausgleichenden Einnahmen und Ausgaben für den Düsseldorfer Citytriathlon ab.

Die ernüchternde Bilanz, welche Sonja Oberem nach einem Jahr Präsidentschaft diesbezüglich zog, kann man dabei sehr gut nachvollziehen. Die offen vorgetragene Verärgerung vieler Vereins- und Veranstaltungsdelegierter auf dem Verbandstag in Kamen sind ein Zuspruch für sie und den Vorstand, lösen das Problem aber nicht. Dieses ist der noch nicht beigelegte Rechtsstreit mit Jeschke & Friends, dem Veranstalter des seit einigen Jahren mit Cologne Triathlon Weekend (CTW) titulierten Köln-Triathlon. Der nächste Gerichtstermin wäre am 18. Januar an dem sich das OLG Köln in einem Revisionsverfahren mit der Frage beschäftigt, ob die einstweilige Verfügung gegen den NRWTV Bestand hat. Bleibt dies so, darf der Verband als Hüter der DTU-Sportordnung zwar grundsätzlich sanktionieren, sprich Athleten sperren, dies jedoch nicht im Vorfeld eines von ihm nicht genehmigten Events offen androhen und damit den Veranstaltungsmarkt beeinflussen.

Hierbei muss man dem NRWTV zunächst vorhalten, das er bei der verwaltungstechnischen Genehmigung von Veranstaltungen gemäß DTU-Sportordnung zuletzt kaum etwas maßgeblich verbessert hat. Schon vor vier Jahren wurden die sich häufenden disziplinarischen Fehltritte einzelner Athleten, Kampfrichter und Zuschauer sowie die teilweise dürftig abgewickelten Veranstaltungen von ihm selbst angeprangert. Heuer in Kamen wurde darüber geklagt, dass sich die Zustände weiter verschlimmert haben, mit tätlichen Auseinandersetzungen unter Aktiven, anwaltlichen Drohschreiben sich benachteiligt fühlender Athleten, frustrierten Kampfrichtern und desorientierten Helfern. Hätte man sich intensiver mit den schlechten Veranstaltungen und deren mangelhafter Konzepte beschäftigt und diese im darauffolgenden Jahr nur unter erfüllten Auflagen genehmigt, wäre das Preis-Leistungsverhältnis bezogen auf die Startgeldabgaben vom Landgericht Köln in erster Instanz sicher besser bewertet worden.
Der Verband und die meisten Vereinsdelegierten werfen der säumigen Jeschke & Friends den Bruch einer Vereinbarung vor, die für das Jahr 2012 mit der Neuregelung, sprich Senkung der Veranstalterabgaben getroffen wurde. Beim CTW 2011 war noch die alte 10%-Abgabe von den Startgeldeinnahmen plus Tageslizenzen angesetzt, die der Veranstalter  nicht im ganzen Betrag von vormals 30.000, später 20.000 Euro zahlen will oder kann. Auch ein allenfalls mittelmäßig wirtschaftender Veranstalter hätte mit dem Wissen der für ihn deutlich günstigeren und auch von ihm per Enthaltung nicht abgelehnten neuen Abgabenordnung wenigstens noch einmal die Zähne zusammenbeißen können – so wie er dies auch als aktiver Athlet hin und wieder tut.

Am Ende der Diskussionen in der Sportschule Kaiserau war es richtig, dass die Verbandstagsdelegierten beide Parteien darauf drängten sich zu vergleichen, und das schleunigst. Hier steht Jeschke & Friends ganz besonders unter Druck, will man verhindern, dass sich die Teilnehmerzahlen für die in 2013 geplanten Events nicht entscheidend zurückentwickeln. Eine Hängepartie für die Athleten mit vorübergehender geheimer Einigung, wie für das CTW in diesem Jahr, kann und darf es nicht mehr geben.
Für den NRWTV gilt es zu verhindern, dass die neue Abgabenordnung von anderen Veranstaltern unterlaufen wird, trotz angesprochener Besserstellung. Spätestens hier sind auch alle anderen Landesverbände betroffen, zumal ihnen die Startgeldabgaben seit diesem Jahr alleine zustehen.

Die eigentlich zu knackende Nuss schwebt jedoch über allem. Zugrunde liegt die Dimension, die der Triathlonsport mittlerweile erreicht hat. Diese schreit geradezu nach mehr Professionalität auf der Ebene der mitgliederstarken Verbände. Diese wiederum ist nur mit fest angestellten und gut ausgebildeten Mitarbeitern zu erzielen, insb. in den Teilbereichen Verwaltung, Finanzen und Recht. Zwangsläufig höhere Budgets sind die Voraussetzung dafür. Da die 16 einzelnen Landesverbände sich diese derzeit allesamt nicht leisten können, bleiben nur Zusammenschlüsse, wie von Kai Baumgartner erstmalig 2008 gefordert [1], und damit der Abschied vom Föderalismus. Ein immer wieder mal eingeworfener Vorschlag, die Landesverbände auf 4-6 Regionalverbände zu vereinen muss umgesetzt werden, sonst stirbt die Hoffnung irgendwann wirklich. Die Hoffnung dass alle wieder fair miteinander umgehen, inner- und außerhalb der Wettkämpfe.

Gastbeitrag von Robert Stabrey, Pulheimer SC

[1]: Dnf-is-no-option.com/2008/02/quo-vadis-deutsche-triathlon-union.html