Posts mit dem Label Sebastian Longrée werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Sebastian Longrée werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 9. Mai 2013

NRWTV setzt sich gegen Kartellbeschwerde von Jeschke & Friends durch, Einstweilige Verfügung wirkungslos


Im Konflikt zwischen dem Triathlonveranstalter Jeschke & Friends wurden Entscheidungen im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Triathlon-Verband e.V. herbeigeführt. Dies teilt der NRWTV durch zwei Mitteilungen vom 22. April und 8. Mai 2013 auf seiner Website mit. Die Agentur Jeschke & Friends hatte durch die beauftragte Kanzlei Eckert & Wisser, vertreten durch die ehemalige DTU-Führung Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert eine juristische Klärung verschiedener Sachverhalte angestrebt. Der NRWTV wurde in der Kartellbeschwerde vertreten durch Dr. Torsten Uhlig und Dr. Sebastian Longrée von der Essener Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare. Die Sozietät berät und vertritt auch die Deutsche Triathlon Union (DTU) in Rechtsfragen.

Mitgliederinformation: Kartellbeschwerde von Jeschke & Friends gegen den NRWTV erfolglos (08. Mai 2013)

Die Kartellbeschwerde des Veranstalters  Jeschke & Friends gegen die DTU und den NRWTV war erfolglos. Nach dem Regelwerk des NRWTV hängt die Erteilung einer Verbandsgenehmigung für Veranstaltungen generell u. a. von der Zahlung einer Veranstalterabgabe ab. Zugleich droht den DTU-Startpassinhabern nach der Sportordnung der DTU für den Fall ihrer Teilnahme an Veranstaltungen ohne Verbandsgenehmigung ein Sperre. Diese gängige Verbandspraxis hatte Herr Jeschke in seiner Kartellbeschwerde gegen die DTU und den NRWTV beanstandet. Das Bundeskartellamt hat die Eröffnung des Kartellverfahrens wegen "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" nunmehr abgelehnt und seine Entscheidung vor allem mit der mangelnden hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Kartellrechtsverstoßes begründet. Damit blieb einem weiteren rechtlichen Angriff von Jeschke & Friends gegen den NRWTV (zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vgl. Mitgliederinformation des NRWTV vom 22.04.2013) der Erfolg versagt.

Mitgliederinformation: Einstweilige Verfügung von Jeschke & Friends gegen den NRWTV nunmehr wirkungslos (22. April 2013)

Die von dem Veranstalter Jeschke & Friends gegen den NRWTV beim Landgericht Köln erwirkte einstweilige Verfügung (LG Köln, Beschluss vom 18.04.2012, Urteil vom 17.07.2012, Az. 33 O 92/12) ist nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien in der Berufungsinstanz nunmehr wirkungslos geworden. Nach der Erledigungserklärung war von dem Berufungsgericht kein Urteil in der Sache mehr zu fällen, sondern ein Beschluss über die Prozesskosten des Verfügungsverfahrens, der sich in erster Linie an dem voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens orientiert. In diesem Beschluss  (02.04.2013, Az. IV - U (Kart) 9/13) - HIER im Volltext -, begründet das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Auffassung, dass die vom NRWTV erhobene Veranstalterabgabe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden ist. Ausdrücklich führt das Oberlandesgericht Düsseldorf dabei aus, dass der von Jeschke & Friends gestellte Verfügungsantrag von Anfang an unbegründet war und das Landgericht Köln den Antrag daher hätte zurückweisen müssen. Nach Kenntnis des NRWTV, hat der Veranstalter Jeschke & Friends kein Klageverfahren in der Hauptsache eingeleitet. 

  1. http://nrwtv.de/index.php/aktuelles/83-mitgliederinformation-einstweilige-verfuegung-von-jeschke-friends-gegen-den-nrwtv-nunmehr-wirkungslos
  2. http://nrwtv.de/index.php/aktuelles/92-mitgliederinformation-kartellbeschwerde-von-jeschke-friends-gegen-den-nrwtv-erfolglos
  3. http://nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf

Montag, 14. Mai 2012

Bayerischer Triathlon Verband gegen Deutsche Triathlon Union: Landgericht weist Klage ab, Pfaff unter Druck

Das Landgericht in Frankfurt am Main hat am 5. April 2012 die Klage des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) gegen die Deutsche Triathlon Union (DTU) abgewiesen. Peter Pfaff, Präsident des BTV hat den Prozess trotz Widerstands aus den Reihen des BTV durchgesetzt.

Bereits im Vorfeld der Klage wurde Pfaff aus dem Bezirk Mittelfranken offen kritisiert. Neben fehlender Transparenz und Diskussionsbereitschaft mit der DTU wurde eindringlich  auf das finanzielle und sportpolitische Risiko eines Prozesses hingewiesen. Die Einbindung der beiden Anwälte Claudia Wisser und Ralf Eckert galt als zumindest pikant und mit "Geschmäckle" versehen. Insider werten sie als Gefälligkeitsgeste von Pfaff an Wisser und Eckert. Beide Personen führten kurzfristig gemeinsam den Dachverband und sorgten in ihrer Amtszeit für tiefe Verwerfungen innerhalb der deutschen Triathlonlandschaft. Sie initiierten und führten unzählige - teure - Prozesse, von denen keiner eindeutig gewonnen werden konnte.

Wisser hielt bis April noch einen Posten innerhalb der European Triathlon Union (ETU). Nachfolgerin wurde die ehemalige Spitzentriathletin Sonja Oberem.

Unabhängig von der juristischen und kommunikativen Vorgeschichte setzt sich die DTU aktuell weiterhin für eine Normalisierung des Verhältnisses zu einem der wichtigsten Landesverbände ein. Der Druck auf BTV-Präsident Peter Pfaff erhöht sich zwischenzeitlich weiter. Der durch ihn verursachte Schaden kann noch nicht exakt beziffert werden. Eine von ihm geänderte Erhebung der stimmfähigen Mitglieder aus Bayern mit einer Differenz von ca. 5.000 Mitgliedern könnte weitere, nicht unerhebliche Folgekosten von rund 15.000 Euro nach sich ziehen - sofern die DTU diese beim BTV in Rechnung stellt.

Das Schreiben der Deutschen Triathlon Union vom 14. Mai 2012 in voller Länge:

Werte Damen oder Herren,
über den Konflikt zwischen dem Bayerischen Triathlon Verband und der Deutschen Triathlon Union hatten wir Sie auf dem Laufenden gehalten. Der BTV hatte ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der DTU Klage eingereicht. Gegenstand der Klage waren Beschlüsse des außerordentlichen Verbandstags der DTU vom 5. November 2011 sowie die dort erfolgte Wahl von Dr. Martin Engelhardt zum Präsidenten der DTU.


Leider waren alle darauf folgenden Vermittlungsbemühungen der DTU und auch des DOSB erfolglos, so dass sich beide Parteien vor Gericht wieder treffen mussten.


Am 10. Mai hat das Landgericht Frankfurt am Main nun die Klage des BTV gegen den Triathlon-Dachverband abgewiesen. Die DTU kann sich jetzt wieder uneingeschränkt ihrer Aufgabe widmen, den Triathlonsport gemeinsam mit allen relevanten Partnern und Organisationen nach innen und nach außen voranzubringen. Die DTU zählt dabei auch auf eine künftig wieder kooperative Zusammenarbeit mit dem BTV.


Fakten zum Hintergrund der abgewiesenen Klage des BTV gegen die DTU:
  • Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
  • In der mündlichen Verhandlung vom 5. April 2012 hatte das Gericht bereits seine - damals noch vorläufige - Rechtsauffassung dargelegt. Das Gericht hielt die Klage zwar - „mit großem Fragezeichen“ (so die Vorsitzende) - für zulässig. In der Begründetheit folgte das Gericht im Ergebnis aber den Argumenten der DTU. Mit dem seit diesem Montag vollständig vorliegenden Urteil hat das Gericht seine Auffassung bestätigt.
  • Im Einzelnen heißt dies, dass sämtliche Beschlüsse, die auf dem außerordentlichen Verbandstag der DTU vom 5. November 2011 gefasst wurden, formell und inhaltlich rechtmäßig zu Stande gekommen sind. Dies gilt auch für die Wahl von Herrn Dr. Engelhardt zum Präsidenten der DTU.
  • Insbesondere steht damit auch die Rechtmäßigkeit der neuen Gebührenordnung, die der BTV u.a. angegriffen hatte, fest.
  • Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist mit seiner Verkündung noch nicht rechtskräftig. Der BTV könnte gegen die Entscheidung in die Berufung zum Oberlandesgericht gehen.
  • Nach dem eindeutigen Urteil des Landgerichts, ist die DTU aber zum einen mehr denn je von ihrer Rechtsposition überzeugt. Zum anderen geht die DTU davon aus, dass auch der BTV nun nicht weiter die Konfrontation sucht und das Urteil des von ihm angerufenen Gerichts akzeptiert.
Anmerkungen zur Auseinandersetzung zwischen dem BTV und der DTU:
  • Die DTU bedauert nochmals ausdrücklich, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem BTV und der DTU gekommen ist.
  • Die DTU hat die neue Gebührenordnung, die einen Aspekt der Klage darstellte, mehrfach und ausführlich erläutert. Vor allem die Landesverbände hatten die – berechtigte - Gelegenheit, sich über die finanziellen Pläne der DTU in Kenntnis zu setzen. Die Landesverbände haben an der Konzeptionierung aktiv mitgewirkt. Auch der BTV war hieran beteiligt.
Zusatzinformationen – Hintergründe
Meinung der anderen Landesverbände
  • Die weiteren Landesverbände haben die streitgegenständlichen Beschlüsse und Wahl von vornherein als rechtmäßig angesehen und hatten bereits schriftlich erklärt, sämtliche Beschlüsse ggf. erneut nach Satzung und Gesetz zu fassen. Aus diesem Grund haben bereits 14 Landesverbände die neue Gebührenordnung in ihren Verbänden umgesetzt Versand der Startpässe
  • Das aus dem Konflikt hervorgegangene dringlichste Problem für die Athletinnen und Athleten – den Versand der Startpässe [Anm. d. Red.: in Bayern] – hat die DTU im Sinne der Athleten gelöst, nachdem die diesbezügliche Kontaktaufnahme mit dem BTV-Präsidium keine Reaktion zeitigte. Die Startpässe wurden direkt an die Vereine versandt.
Anwälte der Parteien
  • Vertreten wird der BTV von den Anwälten Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert (Eckert & Wisser, München). Frau Wisser ist ehemalige DTU-Präsidentin, Herr Dr. Eckert ehemaliger DTU-Vize-Präsident. Beide sind seit 2010 nicht mehr im Amt.
  • Die DTU wird von Herrn Dr. Sebastian Longrée (Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare, Essen) vertreten. Herr Dr. Longrée war bereits früher für die DTU anwaltlich tätig und berät den Verband auch über die hier aufgeführten Prozesse hinaus.