Auf FaceBook hat sich eine Gruppe von Triathleten aus dem deutschsprachigen Raum zusammengefunden, um ein Sprachrohr gegen eine Rückkehr verurteilter Doper in den Profi-Wettkampfsport zu bilden. Wohlgemerkt, wenn formal eine Startberechtigung für die Triathletinnen und Triathleten wieder vorliegt. Hauptargument der Befürworter um Initiator Günther Rampitsch ist die Vermutung, dass ehemalige Doper auch nach dem Absetzen der Dopingmittel oder verbotenen Methoden einen Wettbewerbsvorteil haben könnten, weil einige Veränderungen des Körpers irreversibel seien. Exemplarisch sei auf Veränderungen im passiven Bewegungsapparat verwiesen.
Gegenüber Tri Mag postuliert der Kärntner das Ziel der Gruppe: "Es geht uns darum, sanften Druck auf die Veranstalter auszuüben, sie haben es in ihrer Hand, wer starten darf. Als Veranstalter kann man somit ein Zeichen für sauberen Sport setzen!" Dazu soll auch eine Podiumsveranstaltung mit einem großen Veranstalter organisiert werden.
Grundsätzlich gibt es rechtliche Hürden für Veranstalter. Das Aussprechen eines Startverbots für ehemalige Doper kann ein unabhängiges Gericht als Berufsverbot werten, sofern ein wichtiges Rennen oder gar eine dominante Rennserie betroffen sind. Eine Lawine von Prozessen und die Vergabe von Titeln und Medaillen auf dem grünen Tisch sind als unmittelbare Folge zu befürchtet.
Grundsätzlich gibt es rechtliche Hürden für Veranstalter. Das Aussprechen eines Startverbots für ehemalige Doper kann ein unabhängiges Gericht als Berufsverbot werten, sofern ein wichtiges Rennen oder gar eine dominante Rennserie betroffen sind. Eine Lawine von Prozessen und die Vergabe von Titeln und Medaillen auf dem grünen Tisch sind als unmittelbare Folge zu befürchtet.
Der für Ersttäter verschärfte Entwurf des 2015 WADA Code sieht bis zu 4 Jahre Sperre vor. Er ist für viele Athleten und Fans von "Keine Doper in unseren Rennen" wohl nicht genug. Letztlich widerspricht die Forderung aber allen bisher bekannten gesetzlichen Regelungen aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu Resozialisierung und Wiedereingliederung.
Zusammenfassend formuliert: Es ist es extrem schwer und faktisch undurchsetzbar ein wie auch immer geartetes Regelwerk für den Sport aufzustellen, dass Doper lebenslang vom Profisport aussperrt. Es müsste z. B. auch qualitative und quantitative Aussagen zum dauerhaft erlangten Vorteil durch den Einsatz von Doping wissenschaftlich und gerichtsfest belegen können, wenn diese Argumentation als Basis einer Regelwerkänderung herangezogen werden soll. Die Beweisführung wird voraussichtlich einen ganzen Katalog von Indikatoren betreffen und wird sicherlich als verwaltungstechnisch umfangreiche Einzelfallentscheidung umzusetzen sein. Jede Startverweigerung endet sonst vor dem CAS oder ordentlichen Gerichten.
Die WADAs und NADAs dieser Welt wären mit ihren finanziellen sehr endlichen Ressourcen bei den hohen Kosten dieser Gerichtsprozesse schnell am Ende.
Veranstalter, die Antrittsprämien und Sachleistungen wie Flüge, Unterkunft, Vor-Ort-Transport, Medienpräsenz, Ausrüstungsmaterial oder Anzeigen neben den Preisgeldern vergeben, haben einen effektiven Hebel in der Hand, um das Interesse eines Profis am eigenen Event zu steuern.
Diese Antrittsgelder und Sachleistungen dürfen aber nicht formaler Bestandteil von Ausschreibungen sein, weil sie dann einklagbar wären. Allerdings ist zu bedenken, dass es z.B. bei den Veranstaltungen von International Triathlon Union (ITU) und World Triathlon Corporation (WTC) Startprämien in dieser Form formal nicht mehr gibt oder nie gab. Folglich kann dieser Hebel hier gar nicht angesetzt werden.
Auslöser und emotionaler Kondensationskern der aktuellen Diskussion ist die in diesem Jahr erneut als Triathlonprofi erfolgreich auftretende Österreicherin Lisa Hütthaler. Hütthaler wurden neben Doping, versuchter Bestechung einer Dopinglabormitarbeiterin und Weitergabe von Dopingmitteln auch verbotenes Windschattenfahren (2012 in Miami, USA) und bewusst gefährliche Fahrweise mit Sturzfolge von Olympiasiegerin Kate Allen und Mary Beth Ellis (2008 in New Plymoth, NZL) vorgeworfen. Die beiden letztgenannten Punkte konnten trotz z. T. intensiver Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.
Hütthaler ist nicht der einzige Name der auf "Keine Doper in unseren Rennen" fällt. Die Betreiber der Fanpage müssen behutsam und zugleich penibel darauf achten, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die durchweg sachliche Tonalität der Gruppe gewahrt bleibt. Aktuell funktionieren soziale Kontrolle und behutsame Moderation noch ordentlich.