Montag, 6. Februar 2012

Doping: Radstar Alberto Contador für 2 Jahre vom CAS gesperrt

Der Court of Arbitration for Sport (CAS) hat den Radprofi Alberto Contador zu einer Sperre von zwei Jahren wegen Dopings verurteilt. Dopingproben des Spaniers enthielten das illegale Kälbermastmittel Clenbuterol und Rückstände, die auf Kontakt mit Infusionsbeuteln (zur Bluttransfusion) schließen. Der spanische Radsport-Dachverband,  Real Federación Española de Ciclismo (RFEC) hatte Contador noch freigesprochen. Das CAS hatte in einem lange erwarteten und von der UCI und der WADA angestrengten Urteil über 4.000 Seiten Gutachten und Beweismaterial sichten müssen, weil Contador den Fund der verbotenen Substanz auf dem Verzehr von verunreinigtem Rindfleisch zurückgeführt hatte.
Der spanishe Radprofi Alberto Contador ist grundsätzlich noch jung genut, um ein Comeback nach seiner Sperre von zwei Jahren zu geben. Photo: Wikimedia Commons
Die Sperre gilt rückwirkend bis einschließlich zum 5. August 2012. Damit sind weder ein Start bei der Tour de France oder bei den Olympischen Spielen von London möglich. Die Siege bei der Tour de France 2010 sowie beim Giro d'Italia 2011 wurden aberkannt.

Statistikhappen fûr desillusionierte Zweifler: Seit 1995 sind mit Carlos Sastre (2008) und Cadel Evans (2011) nur diese beiden Gewinner der Tour de France nicht mehr oder minder intensiven Dopinganschuldigungen, Untersuchungen oder Urteilen ausgesetzt. Für die Zeit davor fehlt ein entsprechendes Problembewusstsein.

Weitere Informationen zum Fall Alberto Contador, wie eine (vollständige Chronologie der Ereignisse) sind u.A. auf Spiegel Online verfügbar. Eine Pressemitteilung und das Urteil stehen auf CAS.org zum PDF-Download bereit.

Sonntag, 5. Februar 2012

Doping: Mythen, UV-Lichtkuren und Claudia Pechsteins Blutwerte

Jens Weinreich bricht in einem aktuellen Blogbeitrag eine mittelschwere Lanze für Grit Hartmann, die ihrerseits dem Phänomen der UV-Bestrahlung von Blut und Reinfusion durch den Erfurter Arzt Andreas Franke mit gründlicher Recherche näher rückt.
Photo: Verschiedene ältere Studien belegen die leistungssteigernde Wirkung der UV-Bestrahlung von Blut und Reinfusion nach der Behandlung. Der aktuell gültige WADA-Code regelt ziemlich eindeutig, dass jedwede Blutentnahme ohne TUE gegen den Code verstößt. Wikipedia Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported, 2.5 Generic, 2.0 Generic and 1.0 Generic license.
Im Zuge der Argumentationsketten und zitierten Studien ergeben sich naturgemäß von manchem Mediziner (Winfried Gassmann, Siegen) zuvor öffentlich geäußerten aber völlig unterschiedliche Einschätzungen des Sachverhalts der Causa Claudia Pechstein. Es wird auch hier durch die Arbeiten von Hartmann und Fritz Sörgel weiter spannend bleiben, während sich die WADA zwischenzeitlich (Update vom 07.02.2012) deutlich zu den Erfurter Methoden positioniert.