Samstag, 22. September 2012

Abacusspielereien: Worum geht es beim Konflikt zwischen dem Bayerischen Triathlon Verband und der Deutschen Triathlon Union eigentlich?

Die Landespräsidenten der Deutschen Triathlon Union (DTU) haben vor einer knappen Woche den Bayerischen Triathlon Verband (BTV) aus dem Dachverband ausgeschlossen. Die Hintergründe des Streits sollen kurz beleuchtet werden, die mittlerweile inkl. verschiedener Nebenkriegsschauplätzen zu Anwaltskosten in Höhe von rund 30.000,- bis 40.000,- Euro geführt haben sollen. Dem gegenüber stehen geschätzte "Zahlungsrückstände" des BTV an die DTU in Höhe von aktuell rund 50.000,- Euro. Wirtschaftlich vernünftig scheint dieser Konflikt also schon länger nicht mehr zu sein.
Wie man die Auseinandersetzung zwischen den 15 Landesverbänden der Deutschen Triathlon Union und dem Bayerischen Triathlon Verband auch betrachtet, rechnerisch zahlen die Zeche der Athlet und die Veranstalter mit seinen Abgaben. Photo: Wikipedia Commons, HB
Die Fakten:
  1. Der BTV war mit dem leider zu früh verstorbenen Wolfgang Pirl in der Abgabenkommission vertreten. Diese Kommission ist mit der Aufgabe zusammengetreten, die bestehende heterogene Abgaben- und Gebührenordnung und dazugehörige Politik zu konsolidieren. Insbesondere Großveranstaltungen erfüllten aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen nicht die pauschal abzuführenden 10%-Abgaben und handelten Sondervereinbarungen aus. Mal mit dem zuständigen Landesverband, mal mit der DTU direkt, insbesondere bei Meisterschaften. Hinzu kommt, dass Teile der strittigen Zahlungen auf einem 10 Jahre alten Regelwerk basieren und in der Vergangenheit offensichtlich nicht so deutlich eingefordert wurden, wie in der aktuellen Phase.
  2. Erst seit einem Personalwechsel in der DTU (vgl. 6) sind die demokratisch erzielten und später verabschiedeten Änderungen in den Ordnungen für den BTV nicht mehr tolerabel.
  3. Es gibt 2 Berechnungsgrundlagen der Mitgliedszahlen:

    a. auf Basis der Startpässe (sogenannte A-Zahlen)
    b. auf Basis der Zahlen, die ein Landesverband (LV) an den Landessportbund (LSB) meldet (sogenannte B-Zahlen). Die finanzielle Förderung von Trainern, Jugendlichen, etc. durch Mittel des LSB und weitere öffentliche Träger ist z.B. an die gemeldeten Sportler und Altersstruktur gebunden. In diesen Zahlen sind auch alle Familienmitgliedschaften, Nicht-Starter und Wellness-Triathleten ohne Startpass erfasst.

    In allen Landesverbänden weichen die Zahlen 3a und 3b mehr oder minder signifikant voneinander ab, weil dem LSB mehr Triathleten gemeldet werden, als Startpassbesitzer im jeweiligen Landesverband vorhanden sind. In Bayern liegt das Verhältnis von 3a:3b bei ca. 5.500:11.000 (1:2).

    Die Differenz aus 3a:3b gleichen eigentlich alle Landesverbände aus, indem sie die 3,- Euro Abgaben an die DTU schon seit Jahren nach oben angepasst haben. Von 5,- bis 17,- Euro ist eine weite Bandbreite zu finden. Tendenziell schrauben kleine Verbände mit einem hohen Anteil an Mitgliedern ohne Startpass diesen Anteil nach oben, um kostendeckend arbeiten zu können.

    Das verlangen die einzelnen Landesverbände an DTU-Abgaben für Erwachsene:

    • Baden-Württembergischer Triathlonverband 6,- EUR
    • Bayerischer Triathlon-Verband 3,- EUR
    • Berliner Triathlon Union 10,- EUR
    • Brandenburgischer Triathlon-Bund 5,- EUR
    • Bremer Triathlon Verband 6,- EUR
    • Hamburger Triathlon Verband 5,50 EUR
    • Hessischer Triathlon Verband 5,- EUR
    • Triathlon Verband Mecklenburg-Vorpommern 17,- EUR
    • Triathlon Verband Niedersachsen 13,- EUR
    • Nordrhein-Westfälischer Triathlonverband 7,- EUR
    • Rheinland-Pfälzischer Triathlon Verband 3,- EUR
    • Saarländische Triathlon Union 5,- EUR
    • Sächsicher Triathlon -Verband 11,- EUR
    • Triathlonverband Sachsen-Anhalt 6,- EUR
    • Schleswig-Holsteinische Triathlon-Union 8,- EUR
    • Thüringer Triathlon-Verband 10,- EUR

  4. Der BTV macht dies nicht und reicht (theoretisch) die Gebühren 1:1 durch. Nach dem Führungswechsel in der DTU und der Verabschiedung der Gebührenordnung hat er das Problem, dass er die Differenz aus 3a:3b (3,- EUR x ca. 5.500 Mitglieder) aus dem eigenen Budget drauflegen muss, um die Vorgaben des Dachverbands zu erfüllen. Oder er muss mehr Gelder einnehmen.

    Eine Übernahme der Mehrkosten hat Hessen z. B. unter dem damaligen Präsidenten Rolf Kather praktiziert, um zu hohe finanzielle Rücklagen auf Festgeldkonten abzuschmelzen, die sonst "die Gemeinnützigkeit gefährdet hätten". Dabei hätten sich Vorstand und Geschäftsführer beinahe vergaloppiert, weil sie etwaige Risikoposten bei den Einnahmen aus öffentlicher Hand nicht durch Rückstellungen im Haushaltsplan unterfüttert hatten. In der Folge ergaben sich eine Reihe von unpopulären Sparmaßnahmen bis hin zum abrupten Wechsel des Landestrainers und Landeskaderstützpunktes von Griesheim nach Darmstadt.

  5. Der BTV möchte für zurückliegende und aktuelle Jahre (ca. 15.000-18.000,- Eur / Jahr) nur die DTU-Startpasszahlen als Berechnungsgrundlage nehmen. Dies geht an jeder der z.T. seit rund 10 Jahren bestehenden Satzung/Ordnung vorbei. Der BTV möchte aber z.B. gleichzeitig das Stimmrecht in der DTU auf Basis der höheren LSB-Zahlen wahrnehmen. Hier ist der Widerspruch auch für den Laien erkennbar.

  6. Der aktuelle Dissens ist letztlich wahrscheinlich auch ein Stellvertreterkrieg für ehemalige Präsidiumsmitglieder. Für diese war dem Vertreter des BTV jede Ausgabe genehm. Massiv wurden etwa Aufwandsentschädigungen für Claudia Wisser und Ralf Eckert gestützt. Auch jene Ausgaben, die ohne detaillierte Prüfung potentiell die Gemeinnützigkeit der DTU gefährdet hätten. Gestützt wurden auch teure Prozesse, die meist in für die DTU unangenehmen, weil kostspieligen Vergleichen mündeten. Exemplarisch sei an die Kündigung des damaligen Geschäftsführers Jörg Barion erinnert.

Zwischen Persönlichkeitsrecht und Drohkulisse oder warum im Triathlon die Anwälte immer die Gewinner sind.

Eine gängige Redensart lautet auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Vielleicht sind die Unwägbarkeiten einer juristischen Konfrontation gerade bei ehrenamtlich im Triathlon tätigen Personen Motivation genug gerade mit diesen bei jeder Kleinigkeit zu drohen. Insbesondere, wenn man sich selbst oder nahe Verwandte zum Stand des Homo sapiens jurisprudentis zählt. Warum auch immer. Besonders der Süden Deutschlands, wo der Himmel an vielen Sommertagen wie blau-weiß gemalt wirkt, nehmen in den letzten Jahren die juristischen Scharmützel verdächtig häufig ihren Anfang. Dabei entwickelt sich schnell ein fader Beigeschmack nach Baumwolle, Kupfernickel, Messing und Nickel.
Es kommt auf die Perspektive an: für die einen sind es virtuell angelegte Daumenschrauben und subjektiv wahrgenommene Drohgebärden, für andere ein sinnvoller Einsatz von Rechtsmitteln zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Richtigstellung von redaktionellen Mängeln und Fehlern. Photo: Volker Urban, converted wikicommons picture
Peter Pfaff steht im Rahmen seiner Position als Präsident des BTV für eine dedizierte Meinungsäußerung oder Hintergrundinformationen zu seinem sportlichen und beruflichen Hintergrund auf DNF is no option leider nicht zur Verfügung. Dies ist sehr bedauerlich, erschwert die saubere Recherche und Genauigkeit der redaktionellen Inhalte, wird aber respektiert. Bei Anfragen wird er folglich seit dem 20. September konsequent ausgespart.

Ingenieur Pfaff führt vielmehr die "Kommunikation" seit einem für wenige Minuten am 5. September erschienenen Artikel mit einer Gesamtreichweite von sagenhaften 5 Nutzern* (!) nicht mehr selbst. Durch diesen kommunikativen Kniff der Gesprächsverweigerung muss sich Peter Pfaff keiner inhaltlichen Auseinandersetzung über strittige Themen stellen. Eine in den Sitzungen der Landespräsidenten oder gegenüber der DTU zuweilen von ihm eingesetzte Taktik. Pfaff lässt ausschließlich über seinen Anwalt Daniel Pfaff kommunizieren. Jurist Pfaff ist dem Triathlon als Beisitzer im Verbandsgericht des BTV verbunden und ist - der Sohn des BTV Präsidenten. Soweit zu den Protagonisten.

Offizieller Grund des Hinzuziehens eines Anwalts sind je nach Sichtweise und Interpretation zwei vielleicht aber auch vier marginale inhaltliche Ungenauigkeiten. Dies kann man nach aktueller Sachlage nicht exakt beziffern, bzw. man "diskutiert" darüber.

Seine Persönlichkeitsrechte sieht der Präsident des BTV in jenem kurzfristig verfügbaren Artikel verletzt, weil etwa sein exaktes berufliches Arbeitsfeld nicht korrekt dargestellt worden sei. Diese Vorwürfe wiegen natürlich besonders schwer, weil der Präsident des BTV gerade Fragen zum Themenkomplex "Beruf und sportlicher Hintergrund" nicht beantwortet hat.
Zusätzlich sei beispielsweise eine Behauptung die ein Anwalt in einem Triathlon-Forum aufgestellt hat bei der Darstellung des Sachverhalts mehr oder weniger wiederholt worden ohne wesentliche juristische Umstände ausreichend zu würdigen. Eine Unterstellung, der ich auch an dieser Stelle in wesentlichen Teilen widersprechen muss. Außerdem sei die Dauer der Sperre des Anwalts in dem Forum nicht korrekt repliziert worden. In dem Artikel schrieb ich: "als unmittelbare Folge wurde [Nachname des Anwalts] Nutzeraccount (dauerhaft) gesperrt". Richtig hätte die Passage lauten müssen: "als unmittelbare Folge wurde [Nachname des Anwalts] Nutzeraccount für drei Monate gesperrt. Noch vor Ablauf der Sperrfrist beantragte er die (dauerhafte) Löschung vom Forenbetreiber." In diesem Tenor geht es weiter...

Während also manche Menschen bei einem redaktionellen Fehler gnädig darüber hinwegsehen oder einen kurzen Hinweis mit der Bitte um schnelle Korrektur, Richtigstellung oder Gegendarstellung in die Redaktion senden würden, handeln amtierende Präsidenten des BTV dann doch etwas anders. Man lässt den Telefonhörer glühen, so dass sich Zeitgenossen mit dünnerem Fell eingeschüchtert fühlen müssen und fasst das durchaus forsch geführte Gespräch auf besonders prägnante Art und Weise in schriftlicher Form zusammen. Eine derart einseitig formulierte Zusammenfassung lässt sich, wenn man den will, ganz trefflich im "Wahlkampf" einsetzen.

Rechtsanwalt Pfaff postulierte im Rahmen einer sogenannten außergerichtlichen gütlichen Einigung quasi das Ende aller politischen Berichterstattung zum BTV und seines Präsidenten auf DNF-is-no-option.com: "Sie unterlassen es künftig, über unseren Mandanten oder über dessen Tätigkeit als Präsident des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) in Ihrem Blog www.dnf-is-no-option.com zu berichten." Abgeleitet wurde die gütliche Einigung aus oben erwähntem Artikel und einem von drei Telefonanrufen, wobei erst ein Rückruf von mir erfolgreich in einer direkten Kontaktaufnahme mündete.

Arne Dyck hingegen, Betreiber eines Forums fühlte sich in anderen Telefonaten mit RA Pfaff regelrecht unter Druck gesetzt. Dyck selbst war es auch, der dem Druck zuvor nicht standhielt und an Mandant Peter Pfaff zahlte. Während manche Medienbetreiber zahlen und andere eher nicht, durchforstet Anwalt Pfaff das Internet weiter nach potentiellen Kandidaten, die nach einer Kontaktaufnahme der besonderen Art und dem ein oder anderen Telefonat lechzen. (Man entschuldige die Ironie des letzten Satzes.)

Das Phänomen, konstruktiv-kritische Berichterstattung durch Regulierung unterbinden zu wollen, erinnert - genau - an den legendären DTU-Maulkorberlass von 2010.
Das öffentliche Bild des BTV Präsidenten Peter Pfaff ist das eines absolutistischen Herrschers, der nur unter bestimmten Voraussetzungen weitere Personen von Fall zu Fall in die Regentschaft einbindet und den Informationsfluss bewusst drosselt. Fällt die Berichterstattung über den "Primus Maximus" von Bayern weg, reduziert sich folglich die inhaltliche Tiefe jedes Artikels entsprechend und man kann es gleich bleiben lassen.

Die oben angesprochene "Einigung" ohne Zahlungsverpflichtung habe ich in der Form nicht annehmen können, weil sie meinen demokratischen Prinzipien und der Pressefreiheit widerspricht. Die Diskussion über Rahmen und Inhalt der Einigung hält zur Entstehungszeit des Artikels noch immer an. Weil es in meinen Augen für Peter Pfaff nur noch um öffentliche Schadensbegrenzung geht, ist das Festhalten an einer außergerichtlichen Lösung menschlich nachvollziehbar und grundsätzlich weiterhin sinnvoll. Die Realität darf man dabei aber nicht aus den Augen verlieren.

*: Von diesen 5 Nutzern stammen zwei Endgeräte aus dieser Redaktion und mindestens eines ist auf RA Daniel Pfaff zurückzuführen. Es bleiben also maximal 2 (!) Nutzer, die in den wenigen Minuten "erreicht" wurden, in denen der Artikel im Internet abrufbar war.

P.S.: Spenden für etwaige Prozesskosten werden gerne angenommen, Überzahlungen werden als zweckgebundene Spende Schulsportprojekten der DTU zugeführt :)