Welche hauptsächlichen Änderungen im DTU-Regelwerk sind geplant?
§ 33.1 Die Windschattenzone ist 10m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers *1*1 Durch die Änderung der Messungspunkte reduziert sich die tatsächliche Boxgröße von etwa 10 auf auf etwa 8 Meter.
§ 35.1 Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist
§ 35.2 Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen
Welche Auswirkungen haben die neuen Regeln?
Der erlaubte Abstand im Wettkampf wird signifikant um ca. 20% reduziert. Damit geht eine deutliche Kraftersparnis für den im Windschatten fahrenden Triathleten einher. Zudem wird es schwerer regelunkonformes Radfahren zu ahnden, wie es bereits in der Vergangenheit bei großen Triathlons faktisch keine Draftingzonen von 10m gab, sondern oftmals 5-8m eingehalten wurden. Durch Pulkbildung wurden die Verstöße gegen die Sportordnung allenfalls punktuell geahndet. Eine weitere Pulkbildung und Wandlung des Sports zu einem Event mit Schwimmen, Radfahren im Pulk und abschließendem Lauf scheint möglich. Wie bereits im Blogeintrag vom 22. Juli 2015 überspitzt formuliert, kannfestgehalten werden, dass die ITU nur den tatsächlichen Verhältnissen bei vielen Wettkämpfen formal Rechnung trägt, die zum Teil einem fehlenden Unrechtsbewusstsein und hoffnungslos überfüllten Radstrecken geschuldet sind. Triathlon unterliegt, wie auch andere Sportarten einer beständigen Weiterentwicklung und Evolution. Evolution muss nicht immer positiv sein, sondern kann neben echten Vorteilen und Chancen auch der Weg in eine Sackgasse sein.