Donnerstag, 9. Mai 2013

Saisonauftakt zur Triathlon-Bundesliga 2013 in Kreuztal-Buschhütten, Steffen Justus an der Spitze der DTU-Nationalmannschaft

Mit dem Auftaktrennen der Ersten Triathlon-Bundesliga in Kreuztal beginnt am 12. Mai endgültig die nationale Triathlonsaison in Deutschland. 16 Mannschaften bei den Herren und zehn bei den Damen werden in der höchsten Liga der Deutschen Triathlon Union um eine gute Ausgangsposition im Kampf um den Titel des Deutschen Mannschaftsmeisters schwimmen, radfahren und laufen. Mit dabei sein werden eine Reihe von deutschen Nationalkaderathleten, angeführt von den Olympioniken Steffen Justus (Saarbrücken) und Maik Petzold (Bautzen), sowie zahlreiche internationale Top-Triathleten aus dem ITU-Circuit.
Die 1. Deutsche Triathlonliga startet erstmalig am 12. Mai 2013 in Buschhütten. Zu diesem Zweck hat sich die ausrichtende TV „Germania“ Buschhütten 1885 e.V. vom klassischen olympischen Triathlonformat verabschiedet. Photo: Triathlon Buschhütten 
Titelverteidiger bei Herren und Damen ist das Ejot Team Buschhütten. Als Gastgeber des Erstliga-Auftakts ist die Mannschaft auch Topfavorit auf die jeweiligen Tagessiege. Ausgetragen wird der Wettkampf über eine Sprintdistanz, wobei die Teams nach einer Staffel im Schwimmen, das Radfahren und das Laufen gemeinsam absolvieren werden.

Die Liste der Teilnehmer enthält neben Justus und Petzold weitere Namen der DTU-Nationalmannschaft: bei den Herren treten Jonathan Zipf (Saarbrücken) und Justus Nieschlag (Lehrte) ebenso für Buschhütten an. Sebastian Rank (Rostock) und Christian Prochnow (Potsdam) stehen in Diensten des Stadtwerke Team Witten, dem vermutlich größten Konkurrenten um den Meistertitel. Der Deutsche Triathlonmeister Franz Löschke reist mit seinem Heimatverein Triathlon Potsdam an, Maximilian Schwetz (Erlangen) mit algemarin Griesheim. Zusätzlicher prominenter Starter ist der Spanier Mario Mola (Buschhütten), aktuell Zweiter der Triathlon-WM-Serienwertung.

Prominenteste Athletin im Frauenfeld ist die Niederländerin Rachel Klamer. Die Weltranglisten-15. und Olympionikin des Vorjahres tritt für das Schwalbe Team Krefeld an und hat an ihrer Seite mit Irina Abysova aus Russland eine weitere Topstarterin, die in London 2012 Olympia-13. geworden war. Ebenfalls in Kreuztal am Start sind die DTU-Kaderathletinnen Rebecca Robisch und Hannah Philippin (beide Saarbrücken/ Buschhütten) sowie Suse Werner (Potsdam).

Last not least ist die höchste deutsche Triathlonliga auch ein hervorragendes Format, um Nachwuchsleuten eine Chance zu geben und an die Rennhärte im Seniorenbereich zu gewöhnen. Entsprechend finden sich mit Jonas Schomburg (Hannover/ Witten), Sarah Wilm (Freiburg/ Witten) und Sara Baumann (Hagen) auch drei Mitglieder des DTU-Juniorenkaders auf den Startlisten.

Bemerkenswert ist überdies die Teilnahme von Christiane Pilz (Witten). Die Polizeibeamtin aus Rostock hatte nach vier Deutschen Einzelmeisterschaften im Triathlon, etlichen internationalen Top-Platzierungen und der Teilnahme an den Olympischen Spielen ihre aktive Karriere eigentlich schon beendet, steht den Ruhrstädtern aber nochmals zur Verfügung.

Start der Wettkämpfe ist um 14:30 Uhr (Damen) und um 15:30 Uhr (Herren) im Freibad Buschhütten.


  1. http://www.triathlon-buschhuetten.de/

NRWTV setzt sich gegen Kartellbeschwerde von Jeschke & Friends durch, Einstweilige Verfügung wirkungslos


Im Konflikt zwischen dem Triathlonveranstalter Jeschke & Friends wurden Entscheidungen im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Triathlon-Verband e.V. herbeigeführt. Dies teilt der NRWTV durch zwei Mitteilungen vom 22. April und 8. Mai 2013 auf seiner Website mit. Die Agentur Jeschke & Friends hatte durch die beauftragte Kanzlei Eckert & Wisser, vertreten durch die ehemalige DTU-Führung Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert eine juristische Klärung verschiedener Sachverhalte angestrebt. Der NRWTV wurde in der Kartellbeschwerde vertreten durch Dr. Torsten Uhlig und Dr. Sebastian Longrée von der Essener Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare. Die Sozietät berät und vertritt auch die Deutsche Triathlon Union (DTU) in Rechtsfragen.

Mitgliederinformation: Kartellbeschwerde von Jeschke & Friends gegen den NRWTV erfolglos (08. Mai 2013)

Die Kartellbeschwerde des Veranstalters  Jeschke & Friends gegen die DTU und den NRWTV war erfolglos. Nach dem Regelwerk des NRWTV hängt die Erteilung einer Verbandsgenehmigung für Veranstaltungen generell u. a. von der Zahlung einer Veranstalterabgabe ab. Zugleich droht den DTU-Startpassinhabern nach der Sportordnung der DTU für den Fall ihrer Teilnahme an Veranstaltungen ohne Verbandsgenehmigung ein Sperre. Diese gängige Verbandspraxis hatte Herr Jeschke in seiner Kartellbeschwerde gegen die DTU und den NRWTV beanstandet. Das Bundeskartellamt hat die Eröffnung des Kartellverfahrens wegen "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" nunmehr abgelehnt und seine Entscheidung vor allem mit der mangelnden hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Kartellrechtsverstoßes begründet. Damit blieb einem weiteren rechtlichen Angriff von Jeschke & Friends gegen den NRWTV (zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vgl. Mitgliederinformation des NRWTV vom 22.04.2013) der Erfolg versagt.

Mitgliederinformation: Einstweilige Verfügung von Jeschke & Friends gegen den NRWTV nunmehr wirkungslos (22. April 2013)

Die von dem Veranstalter Jeschke & Friends gegen den NRWTV beim Landgericht Köln erwirkte einstweilige Verfügung (LG Köln, Beschluss vom 18.04.2012, Urteil vom 17.07.2012, Az. 33 O 92/12) ist nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien in der Berufungsinstanz nunmehr wirkungslos geworden. Nach der Erledigungserklärung war von dem Berufungsgericht kein Urteil in der Sache mehr zu fällen, sondern ein Beschluss über die Prozesskosten des Verfügungsverfahrens, der sich in erster Linie an dem voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens orientiert. In diesem Beschluss  (02.04.2013, Az. IV - U (Kart) 9/13) - HIER im Volltext -, begründet das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Auffassung, dass die vom NRWTV erhobene Veranstalterabgabe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden ist. Ausdrücklich führt das Oberlandesgericht Düsseldorf dabei aus, dass der von Jeschke & Friends gestellte Verfügungsantrag von Anfang an unbegründet war und das Landgericht Köln den Antrag daher hätte zurückweisen müssen. Nach Kenntnis des NRWTV, hat der Veranstalter Jeschke & Friends kein Klageverfahren in der Hauptsache eingeleitet. 

  1. http://nrwtv.de/index.php/aktuelles/83-mitgliederinformation-einstweilige-verfuegung-von-jeschke-friends-gegen-den-nrwtv-nunmehr-wirkungslos
  2. http://nrwtv.de/index.php/aktuelles/92-mitgliederinformation-kartellbeschwerde-von-jeschke-friends-gegen-den-nrwtv-erfolglos
  3. http://nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf